1. Geltung
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, die mit Sinnoptics geschlossen werden.
(2) Sinnoptics erbringt Leistungen insb. rund um Corporate Design sowie um den Online-Auftritt von Unternehmen. Diese AGB ergänzen Einzelvereinbarungen zu den jeweils vom Kunden beauftragten Leistungen. Soweit die Einzelvereinbarungen abweichende Regelungen vorsehen, gehen diese vor.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind, sofern nicht ausdrücklich von Sinnoptics akzeptiert, unverbindlich.
2. Nutzungsrechte
(1) Die Leistungen von Sinnoptics im Bereich Softwareerstellung und -pflege sowie Design und Webdesign sind urheberrechtlich geschützt. Alle Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Vertragspartner über.
(2) Nutzungsrechte gehen inhaltlich, räumlich und zeitlich nur insoweit auf den Vertragspartner über, wie dies ausdrücklich vereinbart oder nach dem Vertragszweck erforderlich ist. Im Übrigen verbleiben die Rechte bei Sinnoptics.
(3) Das Recht zur Änderung oder Bearbeitung ist nicht eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Teile von Werken (z.B. Logos oder Figuren) gesondert oder in anderer Weise als vereinbart zu nutzen.
(4) Rohdaten und Entwürfe werden weder übergeben noch werden Nutzungsrechte an diesen eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(5) Der Vertragspartner ist nicht zur Vergabe von Sublizenzen berechtigt, soweit dies nicht anders vereinbart wird. Dies gilt auch hinsichtlich der Nutzung im Konzern.
3. Originale und Quellcodes
Sinnoptics ist nicht verpflichtet, Originale, Quellcodes o.ä. an den Vertragspartner herauszugeben, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wird. Sinnoptics trifft keine besondere Archivierungspflicht hinsichtlich der Originale oder vom Kunden überlassener Unterlagen. Entwurfsmaterial muss nicht aufbewahrt werden. Wird eine Übergabe des Quellcodes vereinbart, ist dessen Dokumentation grundsätzlich gesondert zu vergüten.
4. Leistung
(1) Vertragliche Leistungsfristen sind, soweit nicht anders vereinbart, Richtwerte und keine Fixtermine.
(2) Vom Kunden zu vertretende Verzögerungen können eventuell vereinbarte verbindliche oder unverbindliche Fristen verlängern.
(3) Bei Aufträgen mit Layout-Gestaltung ist Sinnoptics, wenn nicht anders vereinbart, nur zur Erstellung einer Variante verpflichtet.
(4) Auswahl und Dimensionierung von Produkten erfolgt nach Kundenvorgabe.
(5) Die von Sinnoptics erstellten Hilfsmittel (Abfrageformulare, Fenster, Listen, Buchungsstrecken usw.) sind grundsätzlich mit den gängigen Browsern in ihren zum Zeitpunkt der Programmierung aktuellen Versionen kompatibel. Sinnoptics ist nicht verpflichtet, Kompatibilität zu veralteten Browsern herzustellen. Hinsichtlich der Kompatibilität mit Browserupdates nach Leistungserbringung ist Sinnoptics allein im Rahmen von Wartungsverträgen verpflichtet.
5. Fremdleistungen
(1) Sinnoptics ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistung Subunternehmer einzusetzen. Sinnoptics steht für deren Leistungen im gleichen Umfang wie für eigene ein.
(2) Die Leistungen von Sinnoptics können mit der Vermittlung von Drittleistungen und der Bezugnahme auf solche verknüpft werden (z.B. Internet-Suchmaschinen, Buchungs- oder Bewertungsportale). Diese gelten nicht als Subunternehmer. Soweit Drittleistungen vermittelt werden (z.B. Google-Produkte, Leistungen von Buchungsportalen, Hosting), unterliegen diese der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Leistungserbringers.
6. Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise ergeben sich aus besonderer Vereinbarung oder der jeweils gültigen Preisliste. Vereinbarte Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Erstattung von Reisekosten und Spesen sowie ggf. von Materialaufwand o.ä. ergibt sich aus gesonderter Vereinbarung.
(2) Kostenvoranschläge sind, wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, stets unverbindlich.
(3) Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle von Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gem. § 288 BGB berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Eine Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Sinnoptics anerkannt sind.
7. Dauerschuldverhältnisse
(1) Dauerschuldverhältnisse laufen, soweit nicht anders bestimmt, auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch bis zum Ende des auf den Vertragsschluss folgenden Kalenderjahres. Sie können danach von jeder Seite mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Diese Regelung findet keine Anwendung auf budgetgebundene Verträge (zB AdWords), deren Dauer, Reichweite und Leistungsumfang von variablen Vorauszahlungen des Kunden abhängt.
8. Abnahme
Soweit Sinnoptics eine Werkleistung erbringt, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bereitstellung auf Funktionen und Fehlerfreiheit zu überprüfen. Kommt es binnen dieser Frist nicht zur Abnahmeprüfung, gilt das Werk als abgenommen. Das Werk gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Vertragspartner die abgelieferte Leistung rügelos in Benutzung nimmt.
9. Vorzeitige Kündigung
(1) Soweit Sinnoptics eine Werkleistung erbringt und der Vertragspartner den Vertrag im Konzeptionsstadium zu beenden wünscht, gilt für den Fall, dass ein Kündigungsrecht vereinbart ist, eine nach Aufwand entsprechend reduzierte Vergütung zur Aufwandsentschädigung als vereinbart. Im Übrigen gilt § 648 BGB. Beauftragte Dienstleistungen und notwendige Fremdkosten sind stets zu erstatten.
(2) Alle Nutzungsrechte verbleiben im Falle einer vorzeitigen Kündigung bei Sinnoptics.
10. Mitwirkung des Kunden
(1) Soweit vereinbart oder erforderlich hat der Kunde Sinnoptics in geeigneter Weise bei der Erstellung eines Werkes sowie der Erbringung von Dienstleistungen zu unterstützen. Von ihm anzuliefernde Daten und Informationen sind im von Sinnoptics benötigten Format zu übersenden.
(2) Die Leistungen von Sinnoptics setzen hinreichendes Equipment beim Kunden voraus. Der Kunde hat bei Aufträgen und Bestellungen die von Sinnoptics benannten spezifischen technischen Anforderungen an Hardware und Software sowie deren Spezifikationen zu beachten. Im Vertrag nicht vorgesehene Anpassungen durch Sinnoptics sind nicht im Preis enthalten.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, für ein regelmäßiges (tägliches) Backup von Daten und Software zu sorgen. Soweit Sinnoptics eine Pflicht zur automatisierten täglichen Datensicherung übernommen hat, obliegt es dem Kunden, weitere Datensicherungen durchzuführen oder zu beauftragen, falls dies erforderlich ist. Der Kunde hat stets eine vollständige Datensicherung seines eigenen Datenbestandes insbesondere vor der Installation neuer Hard- oder Software durchzuführen.
11. Hosting
Soweit Sinnoptics ASP- oder Hosting-Dienstleistungen erbringt, ist die Verfügbarkeit für 97 % im Monatsmittel gewährleistet, soweit nicht eine höhere Verfügbarkeit vereinbart wird. Soweit der Kunde mit höheren Zugriffszahlen rechnet, hat er dies Sinnoptics eine Woche im Voraus anzuzeigen.
12. Mängelrüge / Gewährleistung
Der Vertragspartner hat im Rahmen des § 377 HGB Leistung und Abrechnung unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich bei Sinnoptics zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind Sinnoptics unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und spezifiziert mitzuteilen. Die Gewährleistungsfrist beim Kauf beträgt ein Jahr.
13. Inhaltsverantwortlichkeit
(1) Sinnoptics ist zur Rechtsberatung weder berechtigt noch verpflichtet. Der Vertragspartner ist für das Endprodukt verantwortlich. Er hat vor der Verwendung von Gestaltungen zu prüfen, ob diese in seiner Branche eventuell gegen das Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits-, Straf-, Datenschutzrecht, BGB oder sonstige Gesetze verstoßen können. Für die Abwicklung von unter Nutzung von Sinnoptics-Produkten geschlossenen Verträgen ist Sinnoptics nicht haftbar. Bei der Beauftragung von Domainregistrierungen oder der Gestaltung von Logos oder Namen hat der Vertragspartner eventuell entgegenstehende fremde Marken-, Titel- oder Namensrechte selbst abzuklären. Entsprechendes gilt bei der Beauftragung von Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung oder -werbung sowie bei der Verwendung von Online-Buchungsstrecken und -Formularen.
(2) Soweit der Vertragspartner Sinnoptics mit der Durchführung von Mailings oder dem Versenden von Newslettern beauftragt, trägt er die Verantwortung für das Vorhandensein der erforderlichen werbe- und datenschutzrechtlichen Einwilligungen und Voraussetzungen.
(3) Soweit der Vertragspartner Sinnoptics Inhalte anliefert, Gestaltungen vorgibt oder Werbemaßnahmen beauftragt, hat er Sinnoptics von hieraus resultierenden Schäden (insb. bei vom Vertragspartner versäumter Abklärung von Urheber- und Lizenzrechten) freizuhalten.
(4) Soweit der Vertragspartner Inhalte in elektronischer Form anliefert, die mit schädlichen Programmen (z.B. Computerviren) infiziert sind, haftet er Sinnoptics für hieraus resultierende Schäden.
14. Datenschutz
Soweit Sinnoptics für den Kunden als Auftragsdatenverarbeiter tätig werden soll, werden die Parteien einen entsprechenden Vertrag abschließen.
15. Allg. Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche gegen Sinnoptics sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers bzw. der Gesundheit einer Person vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem ProdHG bleibt unberührt.
16. Geheimhaltung
Sinnoptics wird alle Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, die im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zugänglich werden, vertraulich behandeln. Soweit Sinnoptics im Einzelfall einen Subunternehmer mit der Erbringung einer Teilleistung beauftragt, wird Sinnoptics diese Verpflichtung weiterreichen.
17. Namensnennung/Referenzen
(1) Sinnoptics ist in den von Sinnoptics erstellten Produkten und gestalteten Werbemitteln in geeigneter und üblicher Form mit Logo und Link namentlich als Entwickler zu nennen, soweit nichts anderes vereinbart ist oder Sinnoptics dies nicht ausdrücklich ablehnt.
(2) Sinnoptics ist berechtigt, den Vertragspartner in seinen Werbemitteln als Referenzkunden zu benennen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
18. Textform
Rechtsgestaltende Erklärungen gegenüber Sinnoptics sowie Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform oder eines Telefax.
19. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Freiburg. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.