Website-Barrierefreiheit 2026: Was das BfSG bedeutet und was Unternehmen jetzt tun müssen | Barrierefreiheit
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BfSG) für Produkte und Dienstleistungen im privaten Sektor – und damit auch für eine wachsende Zahl von Unternehmenswebsites. Für viele Verantwortliche stellen sich jetzt konkrete Fragen: Bin ich betroffen? Was muss ich ändern? Und wie aufwändig ist das wirklich?
Dieser Artikel gibt einen strukturierten Überblick – aus der Praxis einer Agentur, die seit Jahren barrierefreie Websites entwickelt.
Was ist das BfSG – und wen betrifft es?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um. Es betrifft primär Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 auf den Markt gebracht werden.
Für Websites bedeutet das: Wer digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbietet – von Online-Banking über E-Commerce bis zu Informationsportalen – muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Für kleine Unternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz) gilt eine Ausnahme.
Für den öffentlichen Bereich gilt seit 2019 bereits die EU-Richtlinie 2016/2102, umgesetzt in der BITV 2.0. Behörden und öffentliche Einrichtungen sind längst verpflichtet – und viele noch nicht vollständig compliant.
Welche technischen Anforderungen gelten?
Der maßgebliche internationale Standard ist die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA – in Deutschland durch die BITV 2.0 konkretisiert. Die WCAG 2.2, verabschiedet im Oktober 2023, ergänzt weitere Kriterien und gilt als aktueller Maßstab.
Die vier Grundprinzipien der WCAG:
- Wahrnehmbar – Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein. Bilder brauchen Alternativtexte. Videos brauchen Untertitel. Kontrastverhältnisse müssen Mindestwerte einhalten.
- Bedienbar – Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein. Keine Zeitlimits ohne Verlängerungsoption. Keine Inhalte, die Anfälle auslösen können.
- Verständlich – Sprache muss klar und konsistent sein. Fehlermeldungen müssen hilfreich formuliert sein.
- Robust – Inhalte müssen mit aktuellen und zukünftigen Hilfstechnologien (Screenreader, Braillezeilen) funktionieren.
Was bedeutet das konkret für eine Website?
Aus unserer Projekterfahrung sind das die häufigsten Problemstellen:
- Fehlende oder unzureichende Alternativtexte bei Bildern und Icons
- Zu geringer Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund (Mindestverhältnis 4,5:1 für Fließtext)
- Nicht tastaturnavigierbare Elemente wie Dropdowns, Modals und Slider
- Fehlende Fokusindikatoren – sichtbarer Rahmen beim Navigieren per Tab-Taste
- Nicht beschriftete Formularfelder – Label muss programmatisch mit dem Feld verknüpft sein
- Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription
- PDFs ohne barrierefreie Auszeichnung (Tagged PDF)
Wie wir barrierefreie Websites entwickeln
Sinnoptics hat Barrierefreiheit in den letzten Jahren zum festen Bestandteil unserer Entwicklungsarbeit gemacht – nicht als nachträgliche Korrektur, sondern als integralen Teil der Konzeption.
Konkret bedeutet das:
- WCAG-konforme Komponenten von Beginn an: Wir entwickeln kein Element, das wir nicht auf Barrierefreiheit geprüft haben.
- Drupal als solide Basis: Das Drupal-CMS bietet von Haus aus ein gut strukturiertes HTML-Grundgerüst, das mit Screenreadern zuverlässig funktioniert. Zudem gibt es im Drupal-Ökosystem aktive Accessibility-Bemühungen auf Kernebene.
- Testverfahren: Wir führen manuelle Tastaturnavigationstests durch und nutzen automatisierte Tools wie Wave, axe oder Lighthouse als erste Filterebene.
- Haben unsere Kunden einen BITV-Test bei einem anerkannten Prüfinstitut durchführen lassen, bauen wir auf den Ergebnissen auf. Wir analysieren die bemängelten Prüfpunkte und setzen alle technischen Korrekturen um – für eine Website, die WCAG-Konformität auf Level AA erfüllt.
Zwei Beispiele:
Für das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) haben wir die gesamte Website barrierefrei umgesetzt – inklusive komplexer Datenbankdarstellungen und einem mehrstufigen Redaktionssystem.
Für das Kunstmuseum Stuttgart haben wir sowohl die Website als auch die Sammlung Online im Anschluss an einen initialen BITV-Test barrierefrei umgesetzt. Da das Corporate Design des Kunstmuseums auf vielen Farben basiert, die untereinander keinen ausreichenden Kontrast bieten, haben wir für die betroffene Zielgruppe einen speziellen Kontrastmodus entwickelt. So können Menschen, die auf einen erhöhten Kontrast angewiesen sind, diesen Modus nutzen – während für alle anderen das prägende Design des Kunstmuseums sichtbar bleibt.
Was sollten Sie jetzt tun?
Schritt 1: Status-Quo-Analyse
Eine einfache erste Prüfung liefert Google Lighthouse (kostenlos im Browser). Eine fundierte Analyse erfordert jedoch manuelle Tests – automatische Tools finden nur rund 30–40 % der tatsächlichen Barrieren.
Schritt 2: Priorisierung
Nicht alles muss sofort behoben werden. Beginnen Sie mit den Elementen, deren Optimierung den meisten Nutzern entscheidende Vorteile bringt: Kontraste, fehlende Labels, nicht erreichbare Navigation.
Schritt 3: Entwicklung und Dokumentation
Barrierefreiheit ist kein Einmalprojekt – sie muss in Redaktionsprozesse und Entwicklungsworkflows integriert werden. Schulungen für Redakteure (z. B. zu Alternativtexten und Textstruktur) sind genauso wichtig wie technische Korrekturen.
Schritt 4: Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen
Die Erklärung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie dokumentiert den aktuellen Konformitätsstatus, bekannte Ausnahmen und einen Kontaktweg für Nutzerrückmeldungen.
Fazit
Barrierefreiheit ist keine Pflichtübung, sondern eine Frage der Qualität. Eine barrierefreie Website funktioniert für mehr Menschen besser – und ist in der Regel auch für Suchmaschinen leichter indexierbar, weil sie saubereres HTML und klare Strukturen hat.
Wir beraten Sie gerne zu einer ehrlichen Bestandsaufnahme Ihrer Website – und entwickeln einen realistischen Plan zur Umsetzung.